Die Baustellenverordnung (BaustellV) fordert für alle Bauvorhaben, bei denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, die Bestellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo).
Unsere Experten verfügen über fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung und übernehmen für Sie diese Pflichten aus der BaustellV.
Leistungsumfang:
Den genauen Leistungsumfang des SiGeKo sind in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.
SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase:
- Analyse aller Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
- Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
- Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
- Übermittlung der Vorankündigung
- Erstellung der Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz (z. B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Fertigstellung der Anlage)
SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase:
- Laufende Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden
- Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
- Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
- Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
- Durchführung von Sicherheitsbegehungen
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel
- Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Konstanz, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Konstanz kommen bzw. sich nicht in Konstanz auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Konstanz - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Konstanz ist die grösste Stadt am Bodensee und ist Kreisstadt im Landkreis Konstanz am Bodensee. Konstanz liegt am Bodensee an der Grenze, der Konstanzer Schwelle, zwischen Obersee und Untersee.
Als Oberzentrum innerhalb der Region Hochrhein-Bodensee liegt Konstanz im Regierungsbezirk Freiburg des Landes Baden-Württemberg.
In Konstanz sind zwei Hochschulen ansässig, die Universität Konstanz und die Hochschule Konstanz Technik, Wirtschaft und Gestaltung. Konstanz ist bekannt durch das Konstanzer Konzil, das Konstanzer Münster und die Blumeninsel Mainau.
Der Landkreis Konstanz hat Anteil am Hegau, einer Landschaft, die man bereits zum Voralpengebiet zählt. Die Landschaft zwischen Untersee und Überlinger See wird Bodanrück genannt. Zum Kreisgebiet gehören auch die Inseln Reichenau (eigene Gemeinde) und Mainau (Teil der Stadt Konstanz). Der Landkreis grenzt im Uhrzeigersinn im Westen beginnend an die Landkreise Schwarzwald-Baar-Kreis Kreis Tuttlingen,Sigmaringen und Bodenseekreis. Weiterhin grenzt der Landkreis Konstanz an den Bodensee selbst und an die Schweizer Kantone Thurgau und Schaffhausen. Konstanz grenzt direkt an Kreuzlingen.
Die grössten Städte im Landkreis Konstanz sind Konstanz (ca. 80.000), Singen (ca. 45.000), Radolfzell (ca. 30.000), Stockach ( ca.16000) und Engen mit ca. 10.000 Einwohnern. Singen (Hohentwiel) ist nach Konstanz die zweitgrößte Stadt des Landkreises Konstanz. Singen ist durch die angesiedelte Industrie und den Hohentwiel geprägt. Stockach bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden und ist bekannt durch seine schwäbisch-alemannische Fastnacht mit dem jährlich stattfindenden „Stockacher Narrengericht“.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Kanzleistraße 13
78462 Konstanz