Sachverständiger Konstanz

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Thomas Raizner Konstanz

Thomas Raizner

Bausachverständiger und Baugutachter

Maybachstr. 10
78467 Konstanz
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
  • Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS) – DIN EN ISO/IEC 17024
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Konstanz steht Ihnen Herr Thomas Raizner als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Thomas Raizner kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Konstanz, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Konstanz kommen bzw. sich nicht in Konstanz auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Konstanz - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Konstanz ist die grösste Stadt am Bodensee und ist Kreisstadt im Landkreis Konstanz am Bodensee. Konstanz liegt am Bodensee an der Grenze, der Konstanzer Schwelle, zwischen Obersee und Untersee.

Als Oberzentrum innerhalb der Region Hochrhein-Bodensee liegt Konstanz im Regierungsbezirk Freiburg des Landes Baden-Württemberg.

In Konstanz sind zwei Hochschulen ansässig, die Universität Konstanz und die Hochschule Konstanz Technik, Wirtschaft und Gestaltung. Konstanz ist bekannt durch das Konstanzer Konzil, das Konstanzer Münster und die Blumeninsel Mainau.

Der Landkreis Konstanz hat Anteil am Hegau, einer Landschaft, die man bereits zum Voralpengebiet zählt. Die Landschaft zwischen Untersee und Überlinger See wird Bodanrück genannt. Zum Kreisgebiet gehören auch die Inseln Reichenau (eigene Gemeinde) und Mainau (Teil der Stadt Konstanz). Der Landkreis grenzt im Uhrzeigersinn im Westen beginnend an die Landkreise Schwarzwald-Baar-Kreis Kreis Tuttlingen,Sigmaringen und Bodenseekreis. Weiterhin grenzt der Landkreis Konstanz an den Bodensee selbst und an die Schweizer Kantone Thurgau und Schaffhausen. Konstanz grenzt direkt an Kreuzlingen. 

Die grössten Städte im Landkreis Konstanz sind Konstanz (ca. 80.000), Singen (ca. 45.000), Radolfzell (ca. 30.000), Stockach ( ca.16000) und Engen mit ca. 10.000 Einwohnern. Singen (Hohentwiel) ist nach Konstanz die zweitgrößte Stadt des Landkreises Konstanz. Singen ist durch die angesiedelte Industrie und den Hohentwiel geprägt. Stockach bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden und ist bekannt durch seine schwäbisch-alemannische Fastnacht mit dem jährlich stattfindenden „Stockacher Narrengericht“.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Kanzleistraße 13
78462 Konstanz

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