Baugutachter Konstanz

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Thomas Raizner Konstanz

Thomas Raizner

Bausachverständiger und Baugutachter

Maybachstr. 10
78467 Konstanz
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
  • Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS) – DIN EN ISO/IEC 17024
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Konstanz steht Ihnen Herr Thomas Raizner als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Thomas Raizner kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Konstanz, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Konstanz kommen bzw. sich nicht in Konstanz auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Konstanz - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Konstanz ist die grösste Stadt am Bodensee und ist Kreisstadt im Landkreis Konstanz am Bodensee. Konstanz liegt am Bodensee an der Grenze, der Konstanzer Schwelle, zwischen Obersee und Untersee.

Als Oberzentrum innerhalb der Region Hochrhein-Bodensee liegt Konstanz im Regierungsbezirk Freiburg des Landes Baden-Württemberg.

In Konstanz sind zwei Hochschulen ansässig, die Universität Konstanz und die Hochschule Konstanz Technik, Wirtschaft und Gestaltung. Konstanz ist bekannt durch das Konstanzer Konzil, das Konstanzer Münster und die Blumeninsel Mainau.

Der Landkreis Konstanz hat Anteil am Hegau, einer Landschaft, die man bereits zum Voralpengebiet zählt. Die Landschaft zwischen Untersee und Überlinger See wird Bodanrück genannt. Zum Kreisgebiet gehören auch die Inseln Reichenau (eigene Gemeinde) und Mainau (Teil der Stadt Konstanz). Der Landkreis grenzt im Uhrzeigersinn im Westen beginnend an die Landkreise Schwarzwald-Baar-Kreis Kreis Tuttlingen,Sigmaringen und Bodenseekreis. Weiterhin grenzt der Landkreis Konstanz an den Bodensee selbst und an die Schweizer Kantone Thurgau und Schaffhausen. Konstanz grenzt direkt an Kreuzlingen. 

Die grössten Städte im Landkreis Konstanz sind Konstanz (ca. 80.000), Singen (ca. 45.000), Radolfzell (ca. 30.000), Stockach ( ca.16000) und Engen mit ca. 10.000 Einwohnern. Singen (Hohentwiel) ist nach Konstanz die zweitgrößte Stadt des Landkreises Konstanz. Singen ist durch die angesiedelte Industrie und den Hohentwiel geprägt. Stockach bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden und ist bekannt durch seine schwäbisch-alemannische Fastnacht mit dem jährlich stattfindenden „Stockacher Narrengericht“.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Kanzleistraße 13
78462 Konstanz

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